Das Schutzzeichen Rotes Kreuz
Das Rote Kreuz ist – neben dem Roten Halbmond und dem Roten Kristall – ein weltweit völkerrechtlich anerkanntes Schutz- und Kennzeichen.
Diese Kennzeichnungs- und Schutz-Funktionen kann es nur dann erfüllen, wenn das Symbol geachtet wird, ihm Vertrauen entgegengebracht wird und es nicht missbraucht wird.
Deshalb ist seine Verwendung einem engen und genau definierten Kreis vorbehalten: der Komponenten der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und Sanitätsdiensten und -einheiten. Das Symbol des Roten Kreuzes schützt sie insbesondere in bewaffneten Konflikten vor Angriffen. Gleichzeitig müssen sie sich aber auch streng an die damit verbundenen Grundsätze halten, vor allem die neutrale und unparteiische humanitäre Hilfe für Menschen in Not.
Genau diese in einem bewaffneten Konflikt essentielle und offiziell anerkannte Schutz - und Kennzeichnungsfunktion ist in Gefahr, wenn Privatpersonen und -initiativen das Rote Kreuz unbefugt nutzen.
Solche Vorfälle verwässern das Emblem, mindern seine Wirkung und gefährden somit letzten Endes alle, die im Konfliktgebiet humanitäre Hilfe leisten bzw. diese empfangen.
In Bezug auf die Ukraine-Krise gab es Berichte, über Menschen, die unbedingt helfen wollen und sich als Schutz deshalb das Rote Kreuz z. B. irgendwo auf ihr eigenes Auto kleben.
Wer darf es nutzen? Nur ein genau definierter Kreis:
- Die Sanitätsdienste und das Seelsorgepersonal der Streitkräfte.
- Anerkannte Zivilkrankenhäuser und Sanitätseinheiten.
- Das Personal und Material der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und anderer anerkannter Hilfsorganisationen.
Weitere kurz zusammengefasste Informationen zum Schutzzeichen finden Sie hier...
YouTube-Videos zum Humanitären Völkerrecht finden Sie hier... und zum Schutzzeichen hier...
Text: Mitteilung DRK Kreisverband Karlsruhe e. V.