DRK zu Motorradunfällen: Bei Kopfverletzung Helm abnehmen
Mit Beginn der warmen Jahreszeit ist die Anzahl der Motorradfahrerinnen und -fahrer auf Deutschlands Straßen wieder deutlich gestiegen.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) weist deshalb auf die erhebliche Unfallgefahr hin, die mit dem Motorradfahren verbunden ist. Etwa ein Drittel aller Opfer im Straßenverkehr seien Zweiradfahrer (inklusive Fahrradfahrer).
„Seit 2011 hat sich die Zahl der Toten um 20 Prozent nahezu verdoppelt. Die teils schwerwiegenden Folgen eines Unfalls können durch eine gezielte Erste Hilfe meist deutlich gemindert werden“, sagt DRK-Bundesarzt Professor Dr. Peter Sefrin. Die gefährlichste Unfallfolge beim Motorradfahren sei eine Kopfverletzung.
Bevor man mit dem Motorrad startet, sollte in jedem Fall die adäquate Schutzkleidung – auch für einen möglichen Sozius – angelegt werden, rät DRK-Bundesarzt Sefrin. Trotz Schutzkleidung könne es zu großflächigen Hautabschürfungen und bei längeren Asphaltrutschern zu Verbrennungen kommen.
Die schwerste und gefährlichste Unfallfolge sei die Kopfverletzung mit Bewusstlosigkeit. Hier stelle sich immer wieder die Frage der Helmabnahme. „Zum Freimachen und Freihalten der Atemwege muss der Helm unbedingt abgenommen werden, sonst wird der Patient ersticken“, sagt Prof. Sefrin.
Die Abnahme solle vorsichtig und am besten zu zweit, könne aber auch alleine durchgeführt werden (siehe hierzu auch ausführlich https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/verkehrsunfall/helm-abnehmen/). Anschließend werde das Unfallopfer in die Seitenlage gebracht.
Bei Verdacht auf Knochenbruch sollte der Verletzte möglichst wenig bewegt werden, sofern durch die Position (mitten auf der Straße) keine zusätzliche Gefahr bestehe. Eine mögliche Schienung bei Knochenbrüchen sei Aufgabe des Rettungsdienstes, der unmittelbar alarmiert werden müsse (Notruf 112) und die weitere Versorgung des Verletzten übernehme. Offene Brüche müssten bis dahin mit keimfreiem Wundverband bedeckt, geschlossene gekühlt werden. Hautabschürfungen und flächenhafte Verbrennungen sollten mit einem Verbandstuch bedeckt werden.
Text und Foito: Mitteilung des DRK-Bundesverbandes vom 02. Juli 2021