Knapp 30 Einheiten an der landkreisweiten Katastrophenschutzübung "magnumiter" beteiligt
Am 13. und 27. Januar werden Blaulicht und Kolonnen auf den Straßen zu sehen sein.
Der Landkreis Karlsruhe führt eine groß angelegte Katastrophenschutzübung „magnumiter“ durch. Blaulicht, Sondersignal und eine Vielzahl an Einsatzfahrzeugen werden auch für die Einwohnerinnen und Einwohner bemerkbar sein.
Die Übung findet jeweils samstags, am 13. und 27. Januar, statt. An beiden Tagen kommt es ganztägig und im gesamten Landkreis vermehrt zu Einsatzfahrten unter Verwendung von Sonder- und Wegerecht (Blaulicht und Martinhorn) sowie von Verbänden mehrerer Einsatzfahrzeuge auf den Straßen.
Bei der Übung sind alle 30 überörtlichen Einheiten beteiligt. Zudem werden Einheiten des THW, aus dem Enzkreis und dem Rhein-Neckar-Kreis teilnehmen. Ziel dieser Übung ist es insbesondere, die Alarmierung, Anfahrt und Verlegung einer größeren Anzahl an Einsatzkräften innerhalb eines großräumigen Einsatzraums zu proben.
Die einzelnen Fahrzeuge werden zunächst von ihren Standorten aus an vorgeplante Sammelräume alarmiert, an denen sie dann mit anderen Fahrzeugen interkommunal aufgestellte, überörtliche Einheiten bilden. Mehrere Einheiten fahren anschließend in kleineren Verbänden gemeinsam zu einem von insgesamt vier Standorten im Landkreis, an denen die Teilnehmenden im Rahmen einer Stationsausbildung einen Eindruck von den verschiedenen Kreiseinrichtungen und Fähigkeiten ausgewählter Akteure im Bevölkerungsschutz bekommen.
Die Übungen an den vier Stationen laufen parallel, sodass sich die Einheiten abwechselnd dort aufhalten und zeitversetzt von einer Station zur nächsten fahren. Dabei wird das Fahren im geschlossenen Verband trainiert. Koordiniert wird dieser Rundkurs durch das Amt für Bevölkerungsschutz im Landkreis Karlsruhe.
Für die Bewältigung von Großschadenslagen, Krisen und Katastrophen stehen in den Landkreisen vorgeplante, interkommunale Einheiten zur Verfügung, die im Bedarfsfall überörtliche Hilfe leisten. Einsatzfahrzeuge und -kräfte aus den Gemeindefeuerwehren wirken also sowohl in der kommunalen Gefahrenabwehr, als auch überregional im Katastrophenschutz mit. Hinzu kommen Einsatzkräfte des DRK Kreisverbandes Karlsruhe e.V., des DLRG Bezirks Karlsruhe e.V. sowie des Malteser Hilfsdienst e.V. - Bruchsal.
In Folge der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal wurden die Planungen für diese überörtlichen Katastrophenschutzeinheiten überarbeitet und erweitert. So gibt es inzwischen knapp 30 statt bisher 13 dieser Einheiten im Landkreis Karlsruhe.
Was sind geschlossene Verbände?
Unter einem Verband wird eine gemeinsame Fahrt von mindestens drei (Einsatz)Fahrzeugen mit einheitlicher Kennzeichnung verstanden. Verbände kommen unter anderem zum Einsatz, wenn eine große Anzahl an Einsatzkräften und Einsatzfahrzeugen schnell an einen anderen Ort (z.B. in einen Einsatzraum oder wieder zurück) verlegen müssen.
Wie kann ich einen geschlossenen Verband erkennen?
Fahren viele Einsatzfahrzeuge hintereinander, kann das bereits der erste Hinweis dafür sein, dass es sich um einen geschlossenen Verband handelt. Grundsätzlich und gesetzlich geregelt, muss der geschlossene Verband deutlich als solcher gekennzeichnet sein. In der Praxis kommen hierbei zwei Varianten zur Anwendung.
Variante 1: Beflaggung aller Fahrzeuge des geschlossenen Verbandes
Abbildung 1: Beflaggung des geschlossenen Verbandes Das letzte Fahrzeug im geschlossenen Verband trägt eine grüne, alle anderen Fahrzeuge eine blaue Flagge. Zusätzlich können die Fahrzeuge Blaulicht verwenden.
Variante 2: Blaues Blinklicht an allen Fahrzeugen Im zweiten Fall wird der geschlossene Verband nur durch blaues Blinklicht an allen Fahrzeugen gekennzeichnet. Es gilt zu beachten, dass dies nur zur einheitlichen Kennzeichnung gilt und keine Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden. Falls diese verwendet werden, so ist dies durch die Verwendung von akustischem Sondersignal zu verdeutlichen. Zusätzlich soll jeder geschlossene Verband mit einem Hinweisschild am Heck des letzten Fahrzeuges gekennzeichnet werden.
Wie verhalte ich mich gegenüber einem geschlossenen Verband?
Ein geschlossener Verband gilt als ein Fahrzeug. Das bedeutet, sobald das erste Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes eine grüne Ampel, ein vorfahrtsgebendes Verkehrszeichen überfahren oder in eine Kreuzung eingefahren ist, so folgen ihm die restlichen Fahrzeuge. Auch an Kreiseln, Zebrastreifen oder beim Reißverschlussverfahren gilt die Kolonne stehts als ein Fahrzeug. Das Einfahren in einen geschlossenen Verband ist nicht gestattet. Sobald ein geschlossener Verband Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt ist er von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit. Ihm ist dann unverzüglich freie Bahn zu schaffen!
Die wichtigsten Regeln bei Blaulicht und Sondersignal sind:
- 1. Ruhe bewahren! Abruptes Abbremsen oder hektisches Ausweichen birgt Gefahren.
- 2. Ausschau halten und beobachten! Bevor Sie reagieren, erstmal Ausschau halten von wo das Einsatzfahrzeug kommt und wo es hinwill.
- 3. Freie Bahn schaffen! Kündigen Sie ihre Absicht mit Blinken an, sodass die Besatzung des Einsatzfahrzeuges weiß, was Sie tun. Das vorsichtige Überfahren von roten Ampeln ist in diesem Fall erlaubt. Achten Sie jedoch auf den Querverkehr. Bei stockendem Verkehr auf der Autobahn ist unverzüglich eine Rettungsgasse zu bilden.
Text und Foto: DRK KV Karlsruhe