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Organspende - Entscheidung für das Leben!

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Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Karlsdorf

Saalbachstr. 8
76689 Karlsdorf-N.
ov@drk-karlsdorf.de

So finden Sie zu uns...

Das Leben ist unser wertvollstes Geschenk. Und manchmal bekommt man es sogar zweimal geschenkt - dank einer Organspende.

Organspendeausweis

Laut "Deutsche Stiftung Organtransplantation" (DSO), der bundesweiten Koordinierungsstelle für Organspende, warten in Deutschland 12 000 Menschen auf ein Spenderorgan. 1000 von ihnen hoffen jährlich vergeblich, weil es zu wenige Spender gibt.

Obwohl fast zwei Drittel der Deutschen dem Thema Organspende positiv gegenüber steht, haben jedoch immer noch die wenigsten einen Organspende-Ausweis.

Entscheidungslösung

Bis Ende 2012 mussten Organspender ihre Bereitschaft zur Organspende aus Eigeninitiative erklären.
Mit dem zum 01.12.2012 neu in Kraft getretenen Gesetz wird die bisherige "Zustimmungslösung" durch die "Entscheidungslösung" ersetzt:

Künftig werden alle Versicherten ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig durch die Krankenkassen aufgefordert, sich zur Organspende zu erklären.
Sie erhalten gleichzeitig einen Organspendeausweis, um diese Entscheidung festzuhalten.
An der Freiwilligkeit der Organspendeerklärung wird sich dabei nichts ändern.

Aktuelle Informationen finden Sie unter organspende-info.de

Unterstützer

Das Deutsche Rote Kreuz und seine Gliederungen unterstützen wie viele andere karitative Einrichtungen, Ärzte, Apotheken, Krankenkassen, Selbsthilfegruppen u. Patientenverbänden die Verbreitung von Informationen zu Organspenden und Organspendeausweisen.

Ganz im Zeichen der Aufklärung und Informationsverbreitung zur Organspende stand auch der Themenabend "Mein Papa lebt" des DRK OV Karlsdorf  am 17.02.2011 in der Bibliothek am Mühlenplatz.

Hier in knapper Form Antworten auf häufig gestellte Fragen:

  •  eine Organspende ist freiwillig
  •  es ist keine ärztliche Untersuchung notwendig
  •  der Organspendeausweis ist ab 16 Jahren rechtsgültig
  •  es gibt keine Altersobergrenze für die Organspende
  •  es erfolgt keine Registrierung eines Organspenders
  •  man kann im Spenderausweis festlegen, welche Organe entnommen werden dürfen
  •  der Entschluss, Organspender zu sein, kann jederzeit rückgängig gemacht werden
  •  weder dem Organspender noch den Angehörigen wird eine Vergütung gezahlt

Infotelefon

In Zusammenarbeit mit der DSO hat die BZgA einen telefonischen Informationsdienst zur Organspende und Transplantation eingerichtet. Das Infotelefon bietet Ihnen im persönlichen Gespräch Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zur Organspende.

Gebührenfreies Infotelefon zum Thema Organspende:

Hotline 0800-90 40 400

Vorab können Sie sich auch auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) informieren.